Verwertungsverbot

Was bedeutet Verwertungsverbot?
1 Antwort

Wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet, ist das Verfahrensziel nicht die Verwertung des schuldnerischen Unternehmens, sondern dessen Entschuldung. In den meisten Fällen soll die Entschuldung durch die Fortführung des Unternehmens erwirtschaftet werden. Aus diesem Grund ist eine Verwertung des schuldnerischen Unternehmens in den meisten Fällen nicht zweckmäßig. Gesetzlich ist daher vorgesehen, dass der Insolvenzverwalter mit einer Verwertung des schuldnerischen Unternehmens erst beginnen darf, wenn der Sanierungsplanvorschlag nicht innerhalb von 90 Tagen nach Eröffnung des Verfahrens angenommen wurde.