Sekundärinsolvenzverfahren
Was bedeutet Sekundärinsolvenzverfahren?
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Wurde über einen Schuldner oder ein schuldnerisches Unternehmen in der europäischen Union bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet und hat der Schuldner oder das schuldnerische Unternehmen in Österreich eine Niederlassung, so kann ein Gläubiger oder der Insolvenzverwalter des ausländischen Verfahrens in Österreich die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens beantragen, welches sich dem ausländischen Verfahren anschließt. Das dann in Österreich anhängige Sekundärinsolvenzverfahren bezieht sich auf das im Inland befindliche Vermögen des Schuldners oder schuldnerischen Unternehmens. Die beiden Verwalter haben sich im Hinblick auf die Verwertung des Vermögens abzustimmen.