Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Was bedeutet Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung?
1 Antwort
Sanierungsverfahren (ohne Eigenverwaltung) sind auf die Fortführung ausgerichtet. Ein Insolvenzverfahren ist als Sanierungsverfahren zu eröffnen, wenn zur Entschuldung ein Sanierungsplanantrag eingebracht wurde. Kann ein Sanierungsplan nicht abgeschlossen werden und/oder die Massekosten der Fortführung nicht bezahlt werden, so ist das Verfahren als Konkursverfahren fortzusetzen und die Liquidation (=Vermögensverwertung) einzuleiten.