Offene Gesellschaft (OG)

Was bedeutet Offene Gesellschaft (OG)?
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Offene Gesellschaften sind Personengesellschaften, die aus zwei unbeschränkt haftenden Gesellschaftern bestehen. Die unbeschränkt haftenden Personen werden Komplementäre genannt. Diese haften mit ihrem gesamten Vermögen für Verbindlichkeit der Gesellschaft.