Nullquote
Was bedeutet Nullquote?
1 Antwort
Insolvenzverfahren, die ohne eine Verteilung an die Insolvenzgläubiger beendet werden müssen, werden formal „mangels kostendeckenden Vermögens“ aufgehoben. Dies nennt man Nullquoten. In diesen Verfahren hat die verwertbare Vermögensmasse nicht zur Deckung der Massekosten ausgerecht. Die normalen Insolvenzgläubiger müssen leer ausgehen.