Nachträgliche Anmeldung
Was bedeutet Nachträgliche Anmeldung?
1 Antwort
Bei Verfahrenseröffnung hat das Insolvenzgericht eine Frist bekannt zu geben, binnen derer die Gläubiger ihre Forderung anzumelden haben. Auch nach Ablauf dieser Frist können Forderungen grundsätzlich noch zur Anmeldung gebracht werden. Bei einer Quotenausschüttung werden nur jene Forderungen berücksichtigt welche bis 14 Tage vor der Schlussrechnungstagsatzung angemeldet wurden. Eine nachträgliche Forderungsanmeldung macht eine nachträgliche Prüfungstagsatzung notwendig und löst in der Regel zusätzliche Kosten aus.