Massegläubiger

Was bedeutet Massegläubiger?
1 Antwort

Gläubiger, deren Forderungen erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, sind Massegläubiger. Sofern nicht Masseinsuffizienz vorliegt, sind Forderungen von Massegläubigern vorrangig vor Insolvenzforderungen zur Gänze (nicht quotenmäßig) zu befriedigen.