Kostendeckendes Vermögen
Was bedeutet Kostendeckendes Vermögen?
1 Antwort
Das Ziel eines Konkursverfahren ist es, das restliche Vermögen des Schuldners an die teilnehmenden Gläubiger zu verteilen. Ist bereits vor Beginn des Verfahrens ersichtlich, dass das Vermögen des Schuldners nicht ausreicht, um die Anlaufkosten (Gerichtskosten, Kosten des Insolvenzverwalters) des Insolvenzverfahrens zu decken, so ist der Antrag auf Eröffnung abzuweisen.