Komplementär

Was bedeutet Komplementär?
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Die unbeschränkt haftende Person einer Personengesellschaft, wird Komplementär genannt. Komplementäre haften mit ihrem gesamten Vermögen für Verbindlichkeiten der Personengesellschaft. Personengesellschaften müssen aus zumindest zwei Personen bestehen. Offene Gesellschaft sind Personengesellschaften, die aus 2 unbeschränkt haftenden Gesellschaftern bestehen und Kommanditgesellschaften setzen sich aus zumindest einer unbeschränkt und zumindest einer beschränkt haftenden Person zusammen.