Insolvenzgericht

Was bedeutet Insolvenzgericht?
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Das Insolvenzgericht ist das für die Durchführung des Insolvenzverfahrens zuständige Gericht. Örtlich zuständig ist jenes Gericht, in dessen Sprengel die Schuldner ihren Wohnsitz bzw. Firmensitz haben. Sachlich zuständig ist in Fällen eines Firmenkonkurses das Landesgericht für Handelssachen. Bei Schuldenregulierungsverfahren ist hingegen das jeweilige Bezirksgericht für Handelssachen zuständig.