Insolvenzedikt
Was bedeutet Insolvenzedikt?
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Das Wort Edikt stammt aus dem Lateinischen und bezeichnete im römischen Recht die öffentliche Bekanntmachung eines Magistrats. Heute findet sich die Bezeichnung noch in der österreichischen Amtssprache. Insolvenzedikte sind hier gerichtliche Bekanntmachungen von Versteigerungen und Konkursverfahren und gelten mit Einschaltung in die Insolvenzdatei als öffentlich kundgemacht.