Insolvenzantrag

Was bedeutet Insolvenzantrag?
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Sowohl Schuldner als auch Gläubiger können bei Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Überschuldung der Schuldner beim zuständigen Konkursgericht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen. Der hierfür einzubringende Antrag wird Insolvenzantrag genannt.