Gläubigerausschuss

Was bedeutet Gläubigerausschuss?
1 Antwort

Der Gläubigerausschuss ist neben Schuldner, dem Insolvenzverwalter, der Gläubigerversammlung sowie dem Konkursgericht ein weiteres Organ im österreichischen Insolvenzverfahren.

Ein Gläubigerausschuss wird vom Konkursgericht aus dem Kreis der Gläubiger und/oder Gläubigerschutzverbände bestellt, besteht aus mindestens 3 und höchstens 7 Mitgliedern und dient als Unterstützung sowie Kontrollfunktion des Insolvenzverwalters. Das Gesetz sieht Situationen vor, die zwingend die Bestellung eines Gläubigerausschusses bedürfen.