Gewöhnlicher Aufenthalt
Was bedeutet Gewöhnlicher Aufenthalt?
1 Antwort
Dieser Begriff bezeichnet jenen Ort, an dem sich eine Person regelmäßig aufhält, diese Person also seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen hat. Bei natürlichen Personen ist dies zumeist deren Wohnort, bei juristischen Personen deren Sitz.
Der gewöhnliche Aufenthalt ist ein wichtiger Anknüpfungspunkt für zahlreiche Rechtsfolgen (z.B.: Center of Main Interest, Gerichtsstand, Steuerpflicht)