Gerichtsgebühren

Was bedeutet Gerichtsgebühren?
1 Antwort

Wird die Tätigkeit eines Gerichtes oder einer Justizverwaltungsbehörde in Anspruch genommen, so können durch diese Inanspruchnahme Gebühren fällig werden.

Möchten zum Beispiel Gläubiger in einem laufenden Insolvenzverfahren eine Forderung anmelden, beträgt die Gerichtsgebühr hierfür derzeit EUR 25,00.