Freihändige Veräußerung

Was bedeutet Freihändige Veräußerung?
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Im Gegensatz zur Zwangsversteigerung ist die freihändige Veräußerung eine außergerichtliche Verwertung von schuldnerischen Vermögenswerten. Hierbei sollen diese im Wege eines privaten Rechtsgeschäfts durch den Insolvenzverwalter verkauft werden.