Fortführung
Was bedeutet Fortführung?
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Im Zuge einer Firmeninsolvenz ist bei der Berichtstagsatzung darüber zu entscheiden, ob ein bei Verfahrenseröffnung noch bestehendes Unternehmen im weiteren Verlauf geschlossen werden muss oder durch den Insolvenzverwalter weiter betrieben – also fortgeführt – werden kann. Voraussetzung für die Fortführung eines in Insolvenz befindlichen schuldnerischen Unternehmens ist, dass diese nicht zu einer Erhöhung des Ausfalls der Insolvenzgläubiger führen darf.