Forderungsanmeldungen
Was bedeutet Forderungsanmeldungen?
1 Antwort
Wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet, nehmen Gläubiger nur dann am Verfahren teil und werden in weiterer Folge quotenmäßig berücksichtigt, wenn diese ihre Insolvenzforderungen im Verfahren auch angemeldet haben. Für Forderungsanmeldungen ist keine bestimme Form vorgeschrieben, jedoch ist für jede Anmeldung eine Pauschalgebühr in Höhe von EUR 25,00 bei Gericht zu entrichten. Unter Anführung des Aktenzeichens ist die Forderungsanmeldung beim jeweils zuständigen Insolvenzgericht einzubringen, dies ist auch im Wege einer elektronischen Übermittlung möglich.