Feststellung der Forderungen
Was bedeutet Feststellung der Forderungen?
1 Antwort
Die von der Gläubigerschaft in einem Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen sind in der Prüfungstagsatzung von den Insolvenzschuldnern und den Insolvenzverwaltern zu prüfen. Werden diese nicht bestritten, sind diese vom Insolvenzgericht als zu Recht bestehend „festgestellt“.