Fälligkeit

Was bedeutet Fälligkeit?
1 Antwort

Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem Ansprüche geltend gemacht werden können (z.B. Bezahlung einer Kaufpreisrate) bzw. Forderung bezahlt werden muss. Im Normalfall wird die Fälligkeit einer Forderung bereits bei Vertragsabschluss vereinbart. Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, d.h. wird trotz Fälligkeit nicht bezahlt, so ist der Gläubiger ab dem auf den Fälligkeitstermin folgenden Tag berechtigt, Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Der Anspruch des Gläubigers auf Verzugszinsen setzt auch keine vorausgegangene Mahnung voraus.