Exekutionstitel

Was bedeutet Exekutionstitel?
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Als Exekution bezeichnet man die Durchsetzung von Rechten – wie zum Beispiel die Eintreibung von Schulden – unter Zuhilfenahme von staatlicher Zwangsgewalt. Die Parteien im Exekutionsverfahren sind zum einen die betreibende Partei (Gläubiger) und zum anderen die verpflichtete Partei (Schuldner).

Die betreibende Partei benötigt zur Durchführung einer Gehalts- oder Fahrnisexekution einen entsprechenden Titel. Dieser ist die rechtliche Grundlage für die Bewilligung und Durchführung von gerichtlichen Pfändungen. Exekutionstitel können zum Beispiel rechtskräftige Urteile, gerichtliche Zahlungsaufträge und -befehle, Vergleiche vor Zivilgerichten sowie rechtskräftige Beschlüsse im Konkursverfahren sein.