Eigenantrag
Was bedeutet Eigenantrag?
1 Antwort
Als Eigenantrag bezeichnet man die Konkursantragsstellung durch Insolvenzschuldner bzw. deren vertretungsbefugte Organe. Im Gegensatz dazu kann ein Insolvenzverfahren auch über Antrag von Gläubigern eröffnet werden (Gläubigerantrag).