Barauslage

Was bedeutet Barauslage?
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Als Barauslagen werden verschiedene finanzielle Aufwendungen von Anwaltskanzleien bezeichnet, die diese für ihre Mandantschaft übernommen haben. Hierbei kann es sich entweder um echte Vorschüsse handeln – wie zum Beispiel Gerichtsgebühren, Eingabegebühren, Dolmetsch- und Kostenvorschüsse, Zeugengebühren und ähnliches. Diese sind umsatzsteuerfrei.  Unter den Begriff Barauslagen fallen aber auch Zusatzleistungen, welche von den Mandanten zu erstatten sind. Hierrunter fallen zum Beispiel Fahrtkosten, Firmenbuch-, Grundbuchsauszüge, Telefonkosten, und Ähnliches. Diese Auslagen sind jedoch umsatzsteuerpflichtig.