Abweisung mangels kostendeckenden Vermögens
Was bedeutet Abweisung mangels kostendeckenden Vermögens?
1 Antwort
Abweisung mangels kostendeckenden Vermögens bedeutet, dass ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde, weil das schuldnerische Vermögen so gering ist, dass nicht einmal die Kosten die bei der Eröffnung eines Verfahrens entstehen, gedeckt wären.