Im Rahmen der Vollvertretung übernimmt der AKV die Sicherung Ihrer Quotenforderung und Verwaltung von Zahlungsterminen.
Welche Vorteile bringt der Quoteneinzug durch den AKV?
- Unsere 100 Jahre Erfahrung sichert Ihnen die bestmögliche Bearbeitung durch qualifizierte MitarbeiterInnen
- Ersparnis an Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand über die gesamte Laufzeit eines Zahlungs- oder Sanierungsplanes
- Mit der übersichtlichen Berichterstattung im AKV-ONLINE sind Sie immer up to date
- Pünktliche Mahnung und Nachfristsetzung gemäß den gesetzlichen Vorgaben
- Geltendmachung des Wiederauflebens der Forderung bei Zahlungsverzug
Quotenverfahren
- Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wird die Verwertungsquote an die Gläubiger verteilt
- Wir stehen im ständigen Kontakt mit den zuständigen Gerichten und Masseverwaltern und dadurch ist eine rasche Abwicklung und Weiterleitung der Quote gewährleistet
- Bei Sanierungs- und Zahlungsplänen erhält der Schuldner eine genaue Aufstellung der Fälligkeiten und zu bezahlenden Quotenbeträgen
- Bei Zahlungsverzug wird der Schuldner unter Berücksichtigung der gesetzlichen Nachfrist qualifiziert gemahnt
- sämtliche Zahlungstermine werden strengstens überwacht
- Adressrecherchen, telefonische und nach Möglichkeit persönliche Interventionen ergänzen den schriftlichen Mahnlauf
- Bei Terminverlust wird das Wiederaufleben der Forderung geltend gemacht
Wiederaufleben der Forderung
Bei Nichterfüllen der Quotenzahlungen werden die vom AKV vertretenen Gläubiger über das Wiederaufleben der Insolvenzforderung informiert. Der AKV bietet im Rahmen des Überwachungsinkassos die Möglichkeit der weiteren Betreibung der Forderung.