INSOLVENZURSACHEN & VERMÖGENDas Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz wird laut Eigenantrag auf die verspätete Reaktion auf die aktuelle Wirtschaftslage in der Baubranche und den damit einhergehenden Folgen und Problemen zurückgeführt.
Die aktuellen Vermögensverhältnisse müssen im Zuge des Verfahrens erst durch den Insolvenzverwalter überprüft werden. Laut der uns vorliegenden Unterlagen bewertet die Schuldnerin ihre Aktiva mit rund EUR 860.000. Jedoch kann erst nach Vorliegen einer Inventarisierung sowie der Schätzung eines vom Insolvenzverwalter noch zu bestellenden Gutachters der genaue Wert des im schuldnerischen Unternehmen befindlichen Anlage- und Umlaufvermögens bekanntgegeben werden. Auch sind etwaig offene Forderungen noch auf deren Werthaltigkeit sowie Einbringlichkeit hin zu überprüfen.
Laut der uns vorliegenden Gläubigerliste sind von dieser Insolvenz derzeit rund 55 Gläubiger betroffen und geht die Schuldnerin von Verbindlichkeiten in der Höhe von rund EUR 5,24 Mio. aus.
PROGNOSE Das schuldnerische Unternehmen soll unter Aufsicht der Insolvenzverwaltung fortgeführt werden.
SANIERUNGSPLANVORSCHLAG
Den Gläubigern wird ein Sanierungsplanvorschlag mit einer Quote von 20%, zahlbar binnen 2 Jahren angeboten.
Die Finanzierung soll nach eigenen Angaben aus der Unternehmensfortführung sowie durch Unterstützung von dritter Seite (sofern erforderlich) erfolgen.
Die Realisierbarkeit des Sanierungsplans wird vom Alpenländischen Kreditorenverband nunmehr eingehend geprüft. Der Alpenländische Kreditorenverband wird auch der Frage nachgehen, ob, bzw. in welcher Form dieser Zahlungsvorschlag, der lediglich den gesetzlichen Mindesterfordernissen entspricht, verbessert werden kann.
Der Alpenländische Kreditorenverband bietet Ihnen gerne an, Sie bestmöglich zu vertreten, Ihre Forderung beim Insolvenzgericht anzumelden sowie Ihnen über den Fortgang zu berichten.
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Insolvenzabteilung Wien/NÖ/Bgld.
05 04 1000
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KOSTEN
Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.
Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen. Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.