Die Verbindlichkeiten betragen rund EUR 35.000,00.
Von der Insolvenz sind 4 Gläubiger und keine Mitarbeiter betroffen.
Die Fortführung des Betriebes ist seitens des Schuldners beabsichtigt und wurde bereits mit Antrag ein Sanierungsplanvorschlag mit einer 20 %-igen Quote eingebracht.
Der Schuldner betreibt als nicht protokollierter Einzelunternehmer eine Pizzeria mit der freien Bezeichnung „Bistro Italia – Pizza – Pasta“. Er hat keine Dienstnehmer.
INSOLVENZURSACHEN
Als Ursachen der Insolvenz werden im Antrag angeführt: Im Jahr 2024 ist der Schuldner aufgrund von Personalproblemen in eine finanzielle Schieflage geraten. Zwei angestellte Mitarbeiter sind der Arbeit ferngeblieben und hat es der nicht Deutsch sprechende Schuldner verabsäumt, Entlassungsgründe zu dokumentieren und den Anspruch der Entlassung schriftlich zu dokumentieren. So hat im Jahr 2024 ein vormaliger Dienstnehmer wegen behaupteter, ausstehender Entgelte ein Klagsverfahren gegen den Schuldner angestrengt (LG Klagenfurt zu 33 Cga 24/24h). Im Verfahren sah sich der Schuldner aufgrund des Beweisnotstandes gezwungen, zur Vermeidung weiterer Verfahrenskosten einen Vergleich abzuschließen, aus welchem eine Forderung von über € 14.000,00 resultiert. Diese Forderung und das aufgrund dieser Forderung eingeleitete Exekutionsverfahren hat letztlich dazu beigetragen, dass nunmehr die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Die laufenden Kosten, sowie das für eine bescheidene Lebensführung unter Berücksichtigung der Unterhaltspflicht des Schuldners für seine studierende Tochter können aus dem laufenden Betrieb erwirtschaftet werden, zumal keine Dienstnehmer mehr beschäftigt sind.
VERMÖGEN
Von der Insolvenz sind 4 Gläubiger betroffen. Aktiva sind in Form von Einrichtungsgegenständen bzw. Ausstattung der Pizzeria inklusive dem Pizzaofen und anderer Küchengeräte in der Größenordnung von rund EUR 18.000,00 vorhanden. Die Überschuldung errechnet sich daher mit rund EUR 17.000,00.
PROGNOSE
SANIERUNGSPLANVORSCHLAG
Die Fortführung des Betriebes ist seitens des Schuldners beabsichtigt und wurde bereits mit Antrag ein Sanierungsplanvorschlag mit einer 20 %-igen Quote eingebracht.
RECHTLICHE INFORMATION
Nachdem der Schuldner mit seinem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmensbetrieb haftet, empfehlen wir Ihnen die Anmeldung Ihrer Forderung. Dadurch erwirken Sie einen 30 Jahre gültigen, urteilsgleichen Exekutionstitel gegen den Schuldner. Von diesem können Sie - sollte eine Entschuldung im Wege eines Sanierungsplans nicht zustande kommen - nach Aufhebung des gegenständlichen Verfahrens jederzeit Gebrauch machen.
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KONTAKTINFO
MMag. Dr. Beatrix Jernej
Geschäftsstelle Kärnten
05 04 1000
klagenfurt@akveuropa.at
KOSTEN
Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.
Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen.
Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.