27 S 191/24a

Insolvenz Szilvia Tuboly

geb.: 31.12.1980



Frau Tuboly kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom Landesgericht für ZRS Graz Abt. 27 wurde ein Konkursverfahren eröffnet.

Wenn Sie von dieser Insolvenz als Gläubiger betroffen sind, haben Sie die Möglichkeit Ihre Forderung bei Gericht anzumelden. Dabei unterstützen wir Sie gern! 

Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere: 

// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote 
 

Um Sie auch bei kleinen Forderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung aus Leistung oder Lieferung (Darlehen ausgenommen) bis EUR 3.000,- in diesem Verfahren GRATIS anzumelden! In diesem Fall bezahlen Sie lediglich die Gerichtsgebühr von EUR 25,-.

Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. 

 
// AKV INSOLVENZINFORMATION  

VERFAHRENSDATEN
 
GESCHÄFTSZAHL // 27 S 191/24a
GERICHT // Landesgericht für ZRS Graz Abt. 27
VERFAHRENSERÖFFNUNG // 21.11.2024
ANTRAG // Gläubigerantrag
EIGENVERWALTUNG // Nein
VERWALTER // Mag. Franz Doppelhofer, Rechtsanwalt Mitterstraße 177, 8055 GRAZ-SEIERSBERG

ANMELDEFRIST //

14.01.2025
BERICHTSTAGSATZUNG // 28.01.2025, 10:55 Uhr
PRÜFUNGSTAGSATZUNG // 28.01.2025, 10:55 Uhr

 

DATEN DER SCHULDNERIN
 
NAME // Szilvia Tuboly
GEBURTSDATUM // 31.12.1980
FIRMENSITZ // Reininghauspark 9/41, 8020 GRAZ
BRANCHE// Gastronomie


1. Das Konkursverfahren wurde über Antrag eines Gläubigers eröffnet.

Es wird nunmehr im Rahmen des Insolvenzverfahrens das vorhandene Vermögen inventarisiert und geschätzt. Erst nach diesen Ermittlungen wird eine Stellungnahme zu den Befriedigungsaussichten der Gläubiger möglich sein.

Eine Anmeldung Ihrer Forderung ist zu empfehlen. Wir stellen Ihnen gerne die kostengünstigen Dienste unseres Verbandes zur Verfügung.

2. Die Insolvenzursachen sowie die aktuellen Vermögensverhältnisse müssen im Zuge des Verfahrens erst überprüft werden.



RECHTLICHE INFORMATION
Nachdem die Schuldnerin mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmensbetrieb haftet, empfehlen wir Ihnen die Anmeldung Ihrer Forderung. Dadurch erwirken Sie kostengünstig einen 30 Jahre gültigen, urteilsgleichen Exekutionstitel gegen die Schuldnerin. Von diesem können Sie - sollte eine Entschuldung im Wege eines Sanierungsplans nicht zustande kommen - nach Aufhebung des gegenständlichen Verfahrens jederzeit Gebrauch machen.

// WEITERES VORGEHEN  

Übergeben Sie uns Ihre Forderung zur Anmeldung bei Gericht! Verwenden Sie unser praktisches ONLINE Tool: 
 
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KONTAKTINFO

Mag. Wolfgang Schukle
Geschäftsstelle Steiermark
05 04 1000
graz@akveuropa.at
 
KOSTEN

Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. 

Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen

Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.
 
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