27 S 191/24a
Insolvenz Szilvia Tuboly
geb.: 31.12.1980
Frau Tuboly kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom Landesgericht für ZRS Graz Abt. 27 wurde ein Konkursverfahren eröffnet.
Wenn Sie von dieser Insolvenz als Gläubiger betroffen sind, haben Sie die Möglichkeit Ihre Forderung bei Gericht anzumelden. Dabei unterstützen wir Sie gern!
Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere:
// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote
Um Sie auch bei kleinen Forderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung aus Leistung oder Lieferung (Darlehen ausgenommen) bis EUR 3.000,- in diesem Verfahren GRATIS anzumelden! In diesem Fall bezahlen Sie lediglich die Gerichtsgebühr von EUR 25,-.
Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.
// AKV INSOLVENZINFORMATION
VERFAHRENSDATEN GESCHÄFTSZAHL // | 27 S 191/24a |
GERICHT // | Landesgericht für ZRS Graz Abt. 27 |
VERFAHRENSERÖFFNUNG // | 21.11.2024 |
ANTRAG // | Gläubigerantrag |
EIGENVERWALTUNG // | Nein |
VERWALTER // | Mag. Franz Doppelhofer, Rechtsanwalt Mitterstraße 177, 8055 GRAZ-SEIERSBERG |
ANMELDEFRIST // | 14.01.2025 |
BERICHTSTAGSATZUNG // | 28.01.2025, 10:55 Uhr |
PRÜFUNGSTAGSATZUNG // | 28.01.2025, 10:55 Uhr |
DATEN DER SCHULDNERIN NAME // | Szilvia Tuboly |
GEBURTSDATUM // | 31.12.1980 |
FIRMENSITZ // | Reininghauspark 9/41, 8020 GRAZ |
BRANCHE// | Gastronomie |
1. Das Konkursverfahren wurde über Antrag eines Gläubigers eröffnet.
Es wird nunmehr im Rahmen des Insolvenzverfahrens das vorhandene Vermögen inventarisiert und geschätzt. Erst nach diesen Ermittlungen wird eine Stellungnahme zu den Befriedigungsaussichten der Gläubiger möglich sein.
Eine Anmeldung Ihrer Forderung ist zu empfehlen. Wir stellen Ihnen gerne die kostengünstigen Dienste unseres Verbandes zur Verfügung.
2. Die Insolvenzursachen sowie die aktuellen Vermögensverhältnisse müssen im Zuge des Verfahrens erst überprüft werden.
RECHTLICHE INFORMATION
Nachdem die Schuldnerin mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmensbetrieb haftet, empfehlen wir Ihnen die Anmeldung Ihrer Forderung. Dadurch erwirken Sie kostengünstig einen 30 Jahre gültigen, urteilsgleichen Exekutionstitel gegen die Schuldnerin. Von diesem können Sie - sollte eine Entschuldung im Wege eines Sanierungsplans nicht zustande kommen - nach Aufhebung des gegenständlichen Verfahrens jederzeit Gebrauch machen.
// WEITERES VORGEHEN
Übergeben Sie uns Ihre Forderung zur Anmeldung bei Gericht! Verwenden Sie unser praktisches ONLINE Tool:
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Mag. Wolfgang SchukleGeschäftsstelle Steiermark
05 04 1000
graz@akveuropa.at
KOSTENFür die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen. Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.