INSOLVENZURSACHEN & VERMÖGENÜber die Antragstellerin wurde bereits im Jahr 2023 zu 14 S 93/23a ein Sanierungsverfahren am Landesgericht St. Pölten eröffnet, welches mit einem Sanierungsplan in der Höhe von 20% rechtskräftig bestätigt wurde.
Allerdings konnten hiervon nur 10% als eine sogenannte Barquote an die Gläubigerschaft zur Ausschüttung gebracht werden, die folgenden Quoten von je 5% binnen 16 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes konnten nicht mehr erfüllt werden.
Zu berücksichtigen ist in dieser Sache der Umstand, dass eine 10%ige Quote von der Schuldnerin bezahlt wurde, womit diese 50% der ursprünglichen Gläubigerforderungen getilgt hat. Ihre seinerzeitige Forderung lebt daher mit 50% wieder auf.
Das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz wird auf die Vorinsolvenz der Antragstellerin, die anhaltende Rezession, Lohnerhöhungen sowie allgemeine Kostensteigerungen zurückgeführt. Zudem hat sich die Antragstellerin darum bemüht einen Investor zu finden, dies ist jedoch nicht gelungen.
Gemäß den vorgelegten Unterlagen sind von diesem Insolvenzverfahren derzeit 924 Gläubiger und 1350 Dienstnehmer betroffen, wobei die Löhne und Gehälter bis einschließlich Oktober bezahlt sind.
Gemäß vorgelegtem Vermögensstatus betragen die Passiva EUR 113 Mio., laut eigenen Angaben sollen offene Forderungen in Höhe von EUR 34,8 Mio. als Aktiva bestehen.
Ob es eine Lösung für die Gutscheingläubiger geben wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt, sodass hier abgewartet werden muss.
PROGNOSE & SANIERUNGSPLANVORSCHLAGDas schuldnerische Unternehmen soll unter Aufsicht des Insolvenzverwalters fortgeführt werden.
Die Insolvenzschuldnerin bietet in ihrem Eigenantrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung einen Sanierungsplan mit einer Quote von 20% an.
Die Finanzierung der angebotenen Quote soll durch den Einstieg eines Investors erfolgen. Hierzu wurde bereits bekanntgeben, dass im Zuge der Restrukturierung die Teilbereichsschließungen zu prüfen sein werden.
Die Realisierbarkeit des Sanierungsplans wird vom Alpenländischen Kreditorenverband nunmehr eingehend geprüft. Der Alpenländische Kreditorenverband wird auch der Frage nachgehen, ob, bzw. in welcher Form dieser Zahlungsvorschlag, der lediglich den gesetzlichen Mindesterfordernissen entspricht, verbessert werden kann.
Eine Anmeldung Ihrer Forderung ist zu empfehlen und stellen wir Ihnen gerne die kostengünstige Dienste unseres Verbandes zur Verfügung.
Sollten wir Sie bereits im vorigen Insolvenzverfahren vertreten haben, so melden wir unter Berufung auf die damals erteilte Vollmacht Ihre anerkannte Forderung im neuerlichen Insolvenzverfahren an, wenn wir nicht innerhalb von 10 Tagen von Ihnen eine anderslautende Weisung erhalten sollten.
Für die neuerliche Anmeldung Ihrer Forderungen verrechnen wir lediglich geringfügige Vertretungskosten von EUR 20,- zuzüglich USt., falls Ihre Forderung nicht ohnehin unter EUR 3.000,- liegt (unentgeltliche Vertretung). Zusätzlich entstehen Gerichtsgebühren von derzeit EUR 25,-.
Unterlagen bezüglich der ursprünglich angemeldeten Forderungen benötigen wir nicht mehr. Sollten hingegen neue Forderungen seit dem letzten Verfahren entstanden sein, bitten wir Sie uns diese bekannt zu geben und uns Unterlagen zum Nachweis dieser neuen Forderungen zu übermitteln.