Wien, 14.11.2024/MC

14 S 173/24t

Insolvenz Leiner & kika Möbelhandels GmbH

FN415688g



Sehr geehrte Damen und Herren,

die Leiner & kika Möbelhandels GmbH kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Landesgericht St. Pölten wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet. Da Sie auf der Gläubigerliste aufscheinen, übermittelt Ihnen der AKV EUROPA als staatlich bevorrechteter Gläubigerschutzverband einen Informationsbericht.


Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere: 

// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote 
 

Um Sie auch bei kleinen Forderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung aus Leistung oder Lieferung (Darlehen ausgenommen) bis EUR  3.000,- in diesem Verfahren GRATIS anzumelden! In diesem Fall bezahlen Sie lediglich die Gerichtsgebühr von EUR 25,-.

Unsere Konditionen finden Sie auf www.akv.at und in der Beilage. Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.   Für Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter 05 04 1000.


Mit freundlichen Grüßen
 
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Insolvenzabteilung Wien/NÖ/Bgld. 
 
// AKV INSOLVENZINFORMATION  


VERFAHRENSDATEN
GESCHÄFTSZAHL // 14 S 173/24t
GERICHT // Landesgericht St. Pölten
VERFAHRENSERÖFFNUNG // 14.11.2024
ANTRAG // Eigenantrag
EIGENVERWALTUNG // Nein
VERWALTER // Mag. Volker Leitner, Rechtsanwalt
Wiener Straße 3, 3100 St. Pölten

ANMELDEFRIST //

10.01.2025
BERICHTSTAGSATZUNG // 17.01.2025, 09:30 Uhr
PRÜFUNGSTAGSATZUNG // 17.01.2025, 09:30 Uhr
GLÄUBIGERVERSAMMLUNG // 17.01.2025, 09:30 Uhr
SCHLUSSRECHNUNGSTAGSATZUNG // 21.02.2025, 09:30 Uhr
SANIERUNGSPLANTAGSATZUNG // 21.02.2025, 09:30 Uhr

 
UNTERNEHMENSDATEN
 
NAME // Leiner & kika Möbelhandels GmbH
SITZ // Porschestraße 7, 3100 St. Pölten

FILIALE //
Wagramer Straße 246, 1220 Wien
Laxenburger Straße 145, 1100 Wien
Zdarskystrasse 9, 3106 St. Pölten-Spratzern
Stadionstr. 34, 2700 Wiener Neustadt
Kärntner Straße 287, 8054 Graz
Traunuferstraße 97, 4052 Ansfelden
Siemensstraße 25, 6063 Rum-Innsbruck
Freistädter Straße 91 – 93, 4040 Linz
Möbelstraße 8, 5301 Eugendorf
Völkermarkter Straße 165, 9020 Klagenfurt
Josef-Ganahl-Straße 1, 6850 Dornbirn
IZ-NÖ-Süd Straße 14, 2351 Wr. Neudorf
Nordring 13, 2334 Vösendorf
Europastraße 11, 3442 Langenrohr
Zdarskystrasse 9, 3106 St. Pölten-Spratzern
Annenstraße 63, 8020 Graz
Adolf Schemel-Straße 11-13, 5020 Salzburg
RECHTSFORM // GmbH
FIRMENBUCHNUMMER // FN415688g
BRANCHE // Möbelhandel
GRÜNDUNG // Erstprotokollierung 07.05.2014
STAMMKAPITAL // EUR 1.460.000,00 zur  Gänze einbezahlt
DIENSTNEHMER // 1350
GESCHÄFTSFÜHRER // Wieser Hermann, geb. 22.09.1963
vertritt seit 31.05.2023 selbständig
GESELLSCHAFTER // WIH Beteiligungs & Immobilien GmbH, 
FN 526385x


INSOLVENZURSACHEN & VERMÖGEN

Über die Antragstellerin wurde bereits im Jahr 2023 zu 14 S 93/23a ein Sanierungsverfahren am Landesgericht St. Pölten eröffnet, welches mit einem Sanierungsplan in der Höhe von 20% rechtskräftig bestätigt wurde.

Allerdings konnten hiervon nur 10% als eine sogenannte Barquote an die Gläubigerschaft zur Ausschüttung gebracht werden, die folgenden Quoten von je 5% binnen 16 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes konnten nicht mehr erfüllt werden.

Zu berücksichtigen ist in dieser Sache der Umstand, dass eine 10%ige Quote von der Schuldnerin bezahlt wurde, womit diese 50% der ursprünglichen Gläubigerforderungen getilgt hat. Ihre seinerzeitige Forderung lebt daher mit 50% wieder auf.

Das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz wird auf die Vorinsolvenz der Antragstellerin, die anhaltende Rezession, Lohnerhöhungen sowie allgemeine Kostensteigerungen zurückgeführt. Zudem hat sich die Antragstellerin darum bemüht einen Investor zu finden, dies ist jedoch nicht gelungen.

Gemäß den vorgelegten Unterlagen sind von diesem Insolvenzverfahren derzeit 924 Gläubiger und 1350 Dienstnehmer betroffen, wobei die Löhne und Gehälter bis einschließlich Oktober bezahlt sind.

Gemäß vorgelegtem Vermögensstatus betragen die Passiva EUR 113 Mio., laut eigenen Angaben sollen offene Forderungen in Höhe von EUR 34,8 Mio. als Aktiva bestehen.

Ob es eine Lösung für die Gutscheingläubiger geben wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt, sodass hier abgewartet werden muss.


PROGNOSE & SANIERUNGSPLANVORSCHLAG

Das schuldnerische Unternehmen soll unter Aufsicht des Insolvenzverwalters fortgeführt werden. 

Die Insolvenzschuldnerin bietet in ihrem Eigenantrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung einen Sanierungsplan mit einer Quote von 20% an. 

Die Finanzierung der angebotenen Quote soll durch den Einstieg eines Investors erfolgen. Hierzu wurde bereits bekanntgeben, dass im Zuge der Restrukturierung die Teilbereichsschließungen zu prüfen sein werden.
 

Die Realisierbarkeit des Sanierungsplans wird vom Alpenländischen Kreditorenverband nunmehr eingehend geprüft. Der Alpenländische Kreditorenverband wird auch der Frage nachgehen, ob, bzw. in welcher Form dieser Zahlungsvorschlag, der lediglich den gesetzlichen Mindesterfordernissen entspricht, verbessert werden kann.

Eine Anmeldung Ihrer Forderung ist zu empfehlen und stellen wir Ihnen gerne die kostengünstige Dienste unseres Verbandes zur Verfügung.

Sollten wir Sie bereits im vorigen Insolvenzverfahren vertreten haben, so melden wir unter Berufung auf die damals erteilte Vollmacht Ihre anerkannte Forderung im neuerlichen Insolvenzverfahren an, wenn wir nicht innerhalb von 10 Tagen von Ihnen eine anderslautende Weisung erhalten sollten. 

Für die neuerliche Anmeldung Ihrer Forderungen verrechnen wir lediglich geringfügige Vertretungskosten von EUR 20,- zuzüglich USt., falls Ihre Forderung nicht ohnehin unter
EUR 3.000,- liegt (unentgeltliche Vertretung). Zusätzlich entstehen Gerichtsgebühren von derzeit EUR 25,-. 

Unterlagen bezüglich der ursprünglich angemeldeten Forderungen benötigen wir nicht mehr. Sollten hingegen neue Forderungen seit dem letzten Verfahren entstanden sein, bitten wir Sie uns diese bekannt zu geben und uns Unterlagen zum Nachweis dieser neuen Forderungen  zu übermitteln.

 
 
 
// WEITERES VORGEHEN  

Übergeben Sie uns Ihre Forderung zur Anmeldung bei Gericht! Verwenden Sie unser praktisches ONLINE Tool: 
 


KONTAKTINFO
Patrick Scherzer, LL.B.
Insolvenzabteilung Wien/NÖ/Bgld.
05 04 1000
forderungsanmeldung@akveuropa.at 

KOSTEN

Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. 

Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen

Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.  
« Zurück zum Insolvenzticker