20 S 123/24z

Insolvenz Verlassenschaft nach Marcikic

geb.: 05.04.1963



Die Verlassenschaft nach Marcikic ist überschuldet. Vom  Landesgericht Wels wurde ein Konkursverfahren eröffnet.

Wenn Sie von dieser Insolvenz als Gläubiger betroffen sind, haben Sie die Möglichkeit Ihre Forderung bei Gericht anzumelden. Dabei unterstützen wir Sie gern! 

Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere: 

// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote 
 

Um Sie auch bei kleinen Forderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung aus Leistung oder Lieferung (Darlehen ausgenommen) bis EUR 3.000,- in diesem Verfahren GRATIS anzumelden! In diesem Fall bezahlen Sie lediglich die Gerichtsgebühr von EUR 25,-.

Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. 

 
// AKV INSOLVENZINFORMATION  

VERFAHRENSDATEN
 
GESCHÄFTSZAHL // 20 S 123/24z
GERICHT // Landesgericht Wels
VERFAHRENSERÖFFNUNG // 06.11.2024
ANTRAG // Gläubigerantrag
EIGENVERWALTUNG // Nein
VERWALTER // Mag. Roland Größwang, Rechtsanwalt Pfarrgasse 5/II, 4820 BAD ISCHL

ANMELDEFRIST //

31.12.2024
PRÜFUNGSTAGSATZUNG // 16.01.2025, 10:15 Uhr

 

DATEN DES SCHULDNERS
 
NAME // Verlassenschaft nach Martin Marcikic
GEBURTSDATUM // 05.04.1963
ZULETZT WOHNHAFT GEWESEN // Graben 15b/23, 4840 VÖCKLABRUCK
BRANCHE// Verlassenschaften in Insolvenzverfahren


1. Das Konkursverfahren wurde über Antrag eines Gläubigers eröffnet.

Es wird nunmehr im Rahmen des Insolvenzverfahrens das vorhandene Vermögen inventarisiert und geschätzt. Erst nach diesen Ermittlungen wird eine Stellungnahme zu den Befriedigungsaussichten der Gläubiger möglich sein.

Eine Anmeldung Ihrer Forderung ist zu empfehlen. Wir stellen Ihnen gerne die kostengünstigen Dienste unseres Verbandes zur Verfügung.

2. Die Insolvenzursachen sowie die aktuellen Vermögensverhältnisse müssen im Zuge des Verfahrens erst überprüft werden.



RECHTLICHE INFORMATION
Im Vordergrund  des Verfahrens steht die Verwertung des überschuldeten Nachlasses. An einer möglichen Verteilung nehmen nur angemeldete Forderungen teil. Der AKV EUROPA als staatlich bevorrechteter Gläubigerschutzverband meldet für Sie diese Forderung an und vertritt Sie im gesamten Insolvenzverfahren des Nachlasses.

// WEITERES VORGEHEN  

Übergeben Sie uns Ihre Forderung zur Anmeldung bei Gericht! Verwenden Sie unser praktisches ONLINE Tool: 
 
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KONTAKTINFO

Mag. Daniel Nobis, LL.B.
Geschäftsstelle Oberösterreich
05 04 1000
linz@akveuropa.at
 
KOSTEN

Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. 

Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen

Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.
 
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