14 S 37/24z

Insolvenz Christine Blaha

geb.: 16.06.1962



Frau Blaha kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom Landesgericht Steyr wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet.

Wenn Sie von dieser Insolvenz als Gläubiger betroffen sind, haben Sie die Möglichkeit Ihre Forderung bei Gericht anzumelden. Dabei unterstützen wir Sie gern! 

Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere: 

// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote 
 

Um Sie auch bei kleinen Forderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung aus Leistung oder Lieferung (Darlehen ausgenommen) bis EUR 3.000,- in diesem Verfahren GRATIS anzumelden! In diesem Fall bezahlen Sie lediglich die Gerichtsgebühr von EUR 25,-.

Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. 

 
// AKV INSOLVENZINFORMATION  

VERFAHRENSDATEN
GESCHÄFTSZAHL // 14 S 37/24z
GERICHT // Landesgericht Steyr
VERFAHRENSERÖFFNUNG // 24.07.2024
ANTRAG // Eigenantrag
EIGENVERWALTUNG // Nein
VERWALTER // Mag. Gerwin Freilinger, Rechtsanwalt Stelzhammerstraße 11, 4400 STEYR

ANMELDEFRIST //

17.09.2024
PRÜFUNGSTAGSATZUNG // 01.10.2024, 13:45 Uhr
SANIERUNGSPLANTAGSATZUNG // 22.10.2024, 13:45 Uhr

 

DATEN DER SCHULDNERIN
NAME // Christine Blaha
GEBURTSDATUM // 16.06.1962
FIRMENSITZ // Franz-Hönig-Straße 6, 4550 KREMSMÜNSTER
BRANCHE// Einzelhandel 
Das Verfahren wurde über Eigenantrag als Sanierungsverfahren eröffnet.


Der derzeit vorliegende Sanierungsplan sieht nachstehendes Anbot vor:  20 %


RECHTLICHE INFORMATION
Nachdem die Schuldnerin mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmensbetrieb haftet, empfehlen wir Ihnen die Anmeldung Ihrer Forderung. Dadurch erwirken Sie kostengünstig einen 30 Jahre gültigen, urteilsgleichen Exekutionstitel gegen die Schuldnerin. Von diesem können Sie - sollte eine Entschuldung im Wege eines Sanierungsplans nicht zustande kommen - nach Aufhebung des gegenständlichen Verfahrens jederzeit Gebrauch machen.

// WEITERES VORGEHEN  

Übergeben Sie uns Ihre Forderung zur Anmeldung bei Gericht! Verwenden Sie unser praktisches ONLINE Tool: 
 


KONTAKTINFO

Mag. Daniel Nobis, LL.B.
Geschäftsstelle Oberösterreich
05 04 1000
linz@akveuropa.at
 
KOSTEN

Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. 

Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen

Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.