71 S 96/24a

Insolvenz Markus Franz Hochwagen

geb.: 18.01.1973



Herr Hochwagen kann seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom  Landesgericht Salzburg wurde ein Konkursverfahren eröffnet.

Wenn Sie von dieser Insolvenz als Gläubiger betroffen sind, haben Sie die Möglichkeit Ihre Forderung bei Gericht anzumelden. Dabei unterstützen wir Sie gern! 

Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere: 

// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote 
 

Um Sie auch bei kleinen Forderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung aus Leistung oder Lieferung (Darlehen ausgenommen) bis EUR 3.000,- in diesem Verfahren GRATIS anzumelden! In diesem Fall bezahlen Sie lediglich die Gerichtsgebühr von EUR 25,-.

Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. 

 
// AKV INSOLVENZINFORMATION  

VERFAHRENSDATEN
 
GESCHÄFTSZAHL // 71 S 96/24a
GERICHT // Landesgericht Salzburg
VERFAHRENSERÖFFNUNG // 12.07.2024
ANTRAG // Eigenantrag
EIGENVERWALTUNG // Nein
VERWALTER // Dr. Michael Schubeck, Rechtsanwalt Petersbrunnstraße 19, 5020 SALZBURG

ANMELDEFRIST //

11.09.2024
BERICHTSTAGSATZUNG // 25.09.2024, 10:45 Uhr
PRÜFUNGSTAGSATZUNG // 25.09.2024, 10:45 Uhr
GLÄUBIGERVERSAMMLUNG // 25.09.2024, 10:45 Uhr

 

DATEN DES SCHULDNERS
 
NAME // Markus Franz Hochwagen
Monteur
GEBURTSDATUM // 18.01.1973
FIRMENSITZ // Urstein Nord 25/1, 5412 PUCH BEI HALLEIN
BRANCHE// Hochbau

Das Verfahren wurde über Eigenantrag als Konkursverfahren eröffnet.




RECHTLICHE INFORMATION

Nachdem der Schuldner mit seinem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmensbetrieb haftet, empfehlen wir Ihnen die Anmeldung Ihrer Forderung. Dadurch erwirken Sie einen 30 Jahre gültigen, urteilsgleichen Exekutionstitel gegen den Schuldner. Von diesem können Sie - sollte eine Entschuldung im Wege eines Sanierungsplans nicht zustande kommen - nach Aufhebung des gegenständlichen Verfahrens jederzeit Gebrauch machen.


// WEITERES VORGEHEN  

Übergeben Sie uns Ihre Forderung zur Anmeldung bei Gericht! Verwenden Sie unser praktisches ONLINE Tool: 
 
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KONTAKTINFO

Mag. Sebastian Weismann
Geschäftsstelle Salzburg
05 04 1000
salzburg@akveuropa.at
 
KOSTEN

Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. 

Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen

Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.
 
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