Bonitäts Selbstauskunft

Überwachungsinkasso

Titulierte Forderungen, sei es aus Zivilklagen, anerkannte Forderungen im Insolvenzverfahren, Notariatsakten oder aus Strafurteilen haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Jahren.

Im Überwachungsinkasso halten wir diese Forderungen für Sie in Evidenz und überprüfen regelmäßig, ob sich die Bonität Ihres Schuldners ändert. Mit Hilfe von sämtlichen öffentlichen Registern, Kooperationen mit verschiedensten Datenbanken und den Social Media eruieren wir aktuelle Adressen und treten immer wieder mit dem Schuldner zur Realisierung Ihrer Forderung in Kontakt. Bei der außergerichtlichen Betreibung haben Sie keinerlei Kostenrisiko.

Sollte sich im Zuge der Betreibung eine weitere Exekutionsführung als zweckmäßig erweisen, wären lediglich die Gerichtsgebühren zu tragen – selbstverständlich nach vorheriger Absprache mit Ihnen. Im ONLINE-Bereich werden die einzelnen Schritte für Sie veröffentlicht und sind jederzeit einsehbar.

Nähere Details und Informationen zu unseren Konditionen erhalten Sie unter: 05 04 100 – 0 oder senden Sie uns Ihre Anfrage:

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Übergabe und Akteneinsicht rund um die Uhr

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100 Jahre Erfahrung im Inkasso

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