Wie lang dauert eine Entschuldung?
Derzeit gibt es 3 Entschuldungsinstrumente um eine Restschuldbefreiung zu erreichen:
- Sanierungsplan
Dieser steht juristischen wie natürlichen Personen offen. Die Mindestquote beträgt 20% und darf bei natürlichen Personen, die nicht unternehmerisch tätig sind, eine Gesamtlaufzeit von 5 Jahren nicht überschreiten.
Bei juristischen Personen sowie selbständig tätigen natürlichen Personen darf eine Gesamtlaufzeit von (derzeit) 3 Jahren nicht überschritten werden.
- Zahlungsplan
Dieser steht ausschließlich natürlichen Personen zu, die unselbständig tätig sind. Es gibt keine zu erreichende Mindestquote, jedoch ist hierfür die Verwertung des gesamten schuldnerischen Vermögens Voraussetzung. Angeboten werden muss mindestens eine Quote, die der Einkommenslage der kommenden 3 Jahre entspricht. Die Laufzeit darf 7 Jahre nicht übersteigen.
- Abschöpfungsverfahren
Für den Fall, dass die Gläubiger den vom Schuldner angebotenen Zahlungsplan nicht annehmen, kann dieser als Alternative die Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens beantragen. In beiden Fällen haben Gläubiger die Möglichkeit, Einleitungshindernisse geltend zu machen, sofern deren Voraussetzungen vorliegen. Das Abschöpfungs-verfahren unterteilt sich in folgende Varianten:
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- Tilgungsplan
Dieser steht besonders redlichen Schuldnern offen. Hier wird das pfändbare Einkommen für eine Laufzeit von 3 Jahren an einen Treuhänder überwiesen.
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- Abschöpfungsplan
Dieser steht allen anderen Schuldnern offen. Hier wird das pfändbare Einkommen für eine Laufzeit von 5 Jahren an einen Treuhänder überwiesen.