Wie funktioniert ein Insolvenzverfahren?
Kann ein Schuldner die Forderungen seiner Gläubiger voraussichtlich nicht mehr vollständig zahlen, so ist ein gerichtliches Insolvenzverfahren zu führen. Ziel dieses Gerichtsverfahrens ist es, das vorhandene Vermögen quotenmäßig an die Gläubiger zu verteilen.
Insolvenzverfahren können nur über einen Antrag – entweder durch den Schuldner selbst, oder durch einen betroffenen Gläubiger – eröffnet werden. Das Insolvenzgericht eröffnet das Verfahren und bestellt bei Bedarf einen Insolvenzverwalter. Insolvenzverwalter haben dann die Verfügungsgewalt über das Vermögen des Schuldners. Gläubiger müssen ihre Forderungen bei Gericht anmelden um berücksichtigt zu werden.
Der Insolvenzverwalter stellt fest, welches Vermögen vorhanden ist und verwertet dieses eventuell. Das Verfahren ist dann nach der Verteilung der sogenannten Konkursquote an die Gläubiger aufzuheben. Wenn der Schuldner darüber hinaus eine Entschuldung anstrebt, so muss er eine solche in Form eines Sanierungs- oder Zahlungsplans beantragen.
Die teilnehmenden Gläubiger stimmen über das Angebot des Schuldners ab. Stimmt die Mehrheit (Kopf- und Kapitalmehrheit) dafür, so ist der Sanierungs- bzw. Zahlungsplan angenommen. Nach der Verfahrensaufhebung muss der Schuldner die versprochenen Zahlungen laut Sanierungs- bzw. Zahlungsplan an seine Gläubiger zahlen. Gelingt ihm das nicht, so ist die Entschuldung gescheitert. Schafft er es hingegen alle Raten zu bezahlen, so erhält er die „Restschuldbefreiung“ und es werden ihm die restlichen Schulden erlassen.