Welche Kosten fallen für ein Inkasso an?
1 Antwort
Die Bearbeitung der übergebenen Inkassofälle erfolgt ausschließlich gemäß den Richtlinien des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder. Die vom Schuldner durch seinen Zahlungsverzug verursachten Inkassokosten werden grundsätzlich namens des Auftraggebers vom Schuldner als Schadenersatz gemeinsam mit den offenen Rechnungen und Verzugszinsen eingefordert.
Für den Gläubiger entstehen bei fristgerechter Zahlung dieser Beträge durch den Schuldner keine zusätzlichen Kosten. Die Stornierung des Inlandsauftrages innerhalb von fünf Werktagen ist ebenfalls mit keinen Kosten verbunden.