Was kostet eine Insolvenzvertretung durch den AKV?

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Der AKV vertritt Gläubiger in Insolvenzverfahren. Die Kosten für unsere Vertretungsleistung variieren je nach Art des Verfahrens (Firmen- oder Privatinsolvenz), der Höhe der Forderung und dem Umfang der vereinbarten Leistung. Für Mitglieder des AKV stehen darüber hinaus im Rahmen des jährlichen AKV-Schutzpakets zahlreiche Vergünstigungen zur Verfügung.

Die Höhe der Kosten ist nicht an das wirtschaftliche Ergebnis des Insolvenzverfahrens gebunden.

Übernimmt der AKV die komplette Vertretung, inklusive Anmeldung der Forderung beim Insolvenzgericht, so fallen hierfür Gerichtsgebühren an, welche der AKV ebenfalls in Rechnung stellt und diese an das Insolvenzgericht weiterleitet werden.

Die Vertretungsleistung beinhaltet sämtliche Leistungen des AKV im jeweiligen Insolvenzfall bis zu dessen Abschluss, inklusive Anmeldung der Forderung bei Gericht, Teilnahme an Gerichtsterminen, Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten, Prüfung der vorgeschlagenen Zahlungen, laufende Berichtserstattung über das Verfahren, Evidenzhaltung der Quotenfälligkeiten, Einziehung der Quoten, Weiterleitung an die Gläubiger und für die außergerichtliche Abklärung strittiger Forderungen.

Die Höhe der Kosten wird Ihnen vor Erbringung unserer Leistung bekannt gegeben und es kommen danach keine weiteren Kosten auch bei langen Verfahrensdauern hinzu.

Nähere Informationen über die konkret anfallenden Kosten erhalten Sie in unserem aktuellen Konditionenblatt.

Haben Sie Ihre Forderung bereits selbst beim Insolvenzgericht angemeldet, können Sie den AKV auch mit der kostenlosen Ausübung Ihres Stimmrechtes beauftragen.