Was ist eine Firmeninsolvenz?
Eine Firmeninsolvenz ist am örtlich zuständigen Landesgericht für Handelssachen zu beantragen und steht jeder juristischen und natürlichen Person offen, die selbständig, unternehmerisch tätig ist. Bei Firmenkonkursen wird immer ein Insolvenzverwalter bestellt.
Wird gleichzeitig mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein Sanierungsplanantrag eingebracht, wird das Verfahren als Sanierungsverfahren (mit oder ohne Eigenverwaltung) eröffnet. Andernfalls ist ein Konkursverfahren zu eröffnen.
Ziel des Sanierungsverfahrens ist der Abschluss eines Sanierungsplanes zwischen dem schuldnerischen Unternehmen und seinen Gläubigern. Die maximale Laufzeit eines Sanierungsplanes für juristische sowie unternehmerisch tätige, natürliche Personen beträgt derzeit 3 Jahre. Wird dieser angenommen und innerhalb der vereinbarten Frist erfüllt, ist die Restschuldbefreiung zu erteilen.
Wird der Sanierungsplan nicht angenommen, ist das schuldnerische Unternehmen bestmöglich zu verwerten und es kann am Ende des Verfahrens ein etwaiges Guthaben als Verteilungsquote an die Gläubiger ausgeschüttet werden.
Ziel des Konkursverfahrens ist ebenfalls die bestmögliche Verwertung des schuldnerischen Unternehmens, das Einbringen eines Sanierungsplanes ist jedoch zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich. Ist der Schuldner eine natürliche Person und zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr selbständig tätig, kann auch im Firmeninsolvenzverfahren ein Zahlungsplanantrag sowie ein Antrag auf Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens gestellt werden.