Was ist die Insolvenzdatei?

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Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren sind seit dem 01.01.2000 in die Insolvenzdatei und nicht mehr wie früher in Zeitungen oder Gerichtstafeln aufzunehmen. Es handelt sich dabei um eine kostenlose, öffentlich einsehbare Website des Justizministeriums. Die Insolvenzdatei ist jener Teil der Ediktsdatei, der sich mit Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren beschäftigt.

Die Insolvenzgesetze bestimmen, welche konkreten Informationen in der Insolvenzdatei zu veröffentlichen sind. Hierzu gehört auch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens samt Edikt, also Namen des Schuldners, Adresse, die Art des eröffneten Verfahrens und den Gerichtsterminen. Wird ein Insolvenzverfahren mangels Vermögen nicht eröffnet, ist dies ebenfalls zu veröffentlichen.

An die Veröffentlichung sind Rechtswirkungen gebunden. Die Veröffentlichung dient dazu, dass Gläubiger vom anhängigen Verfahren informiert werden und dadurch die Möglichkeit haben sich daran zu beteiligen. Kommt es zu einer Entschuldung, so ist der Abschluss eines Entschuldungsplans ebenfalls zu veröffentlichen.