Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsplan und Sanierungsplan?
Bei vollständiger Erfüllung führen sowohl der Zahlungs- als auch der Sanierungsplan zu einer Restschuldbefreiung des Schuldners oder des schuldnerischen Unternehmens.
Der Zahlungsplan steht ausschließlich natürlichen Personen zu, die unselbständig tätig sind. Es gibt keine zu erreichende Mindestquote, jedoch ist hierfür die Verwertung des gesamten schuldnerischen Vermögens Voraussetzung. Angeboten werden muss mindestens eine Quote, die der Einkommenslage der kommenden 3 Jahre entspricht. Die Laufzeit darf 7 Jahre nicht übersteigen.
Der Sanierungsplan steht juristischen wie natürlichen Personen offen. Die Mindestquote beträgt 20% und darf bei natürlichen Personen, die nicht unternehmerisch tätig sind, eine Gesamtlaufzeit von 5 Jahren nicht überschreiten. Bei juristischen Personen sowie selbständig tätigen natürlichen Personen darf eine Gesamtlaufzeit von (derzeit) 3 Jahren nicht überschritten werden.