Was ist der Unterschied zwischen Insolvenz und Konkurs?

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Die Insolvenzordnung regelt den Ablauf von Insolvenzverfahren. Insolvenzverfahren können verschiedene Verfahrensarten haben. Die meisten Vorschriften richten sich daher an alle Insolvenzverfahren, sofern nicht speziellere Regelungen zu den Verfahrensarten anderes bestimmen. Zunächst unterscheidet man zwischen Sanierungs- und Konkursverfahren. Bei der Eröffnung des Verfahrens ist die Verfahrensart zu bestimmen und auch zu veröffentlichen.

Sanierungsverfahren können nur bei einem Eröffnungsantrag des Schuldners geführt werden. Diese sind immer auf die Fortführung, Sanierung und Entschuldung des Unternehmens mittels Sanierungsplans gerichtet. Bereits bei Antragsstellung ist die Vorlage umfassender Unterlagen erforderlich. Alle anderen Firmeninsolvenzverfahren sind als Konkursverfahren zu eröffnen. Insbesondere sind Insolvenzverfahren, die über einen Eröffnungsantrag eines Gläubigers eröffnet wurden, als Konkursverfahren zu bezeichnen.

Ein Konkursverfahren bedeutet jedoch nicht, dass das Unternehmen geschlossen und verwertet werden muss. Auch in diesen Verfahren ist primär, wenn wirtschaftlich möglich, eine Fortführung und Sanierung anzustreben. Hier wird ein Sanierungsplanantrag erst im Zuge des Verfahrens gestellt.

Insolvenzverfahren von Privatpersonen, die kein Unternehmen betreiben, nennt die Insolvenzordnung Schuldenregulierungsverfahren.

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