Was bedeutet es, wenn ein Insolvenzverfahren aufgehoben ist?
1 Antwort
Ein Insolvenzverfahren ist aufzuheben, wenn dieses abgeschlossen werden konnte. Abgeschlossen ist ein Insolvenzverfahren, wenn
- ein Sanierungs- oder ein Zahlungsplan mit der erforderlichen Gläubigermehrheit angenommen und rechtskräftig vom Gericht bestätigt wurde,
- ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet wurde oder
- das Verfahren mittels Verteilung des am Konkursanderkontos erliegenden Guthabens bzw. mangels vorliegendem Vermögen beendet wurde.
Mit Aufhebung des Konkurses entfallen auch alle Einschränkungen des Schuldners bzw. schuldnerischen Unternehmens – wie z.B. das Verbot, gewisse Rechtsgeschäfte selbst abzuschließen oder Zahlungen vorzunehmen.