Was bedeutet es, wenn ein Insolvenzverfahren aufgehoben ist?

1 Antwort

Ein Insolvenzverfahren ist aufzuheben, wenn dieses abgeschlossen werden konnte. Abgeschlossen ist ein Insolvenzverfahren, wenn

  • ein Sanierungs- oder ein Zahlungsplan mit der erforderlichen Gläubigermehrheit angenommen und rechtskräftig vom Gericht bestätigt wurde,
  • ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet wurde oder
  • das Verfahren mittels Verteilung des am Konkursanderkontos erliegenden Guthabens bzw. mangels vorliegendem Vermögen beendet wurde.

Mit Aufhebung des Konkurses entfallen auch alle Einschränkungen des Schuldners bzw. schuldnerischen Unternehmens – wie z.B. das Verbot, gewisse Rechtsgeschäfte selbst abzuschließen oder Zahlungen vorzunehmen.