Insolvenzvertretung

AKV – Treuhänder in Abschöpfungsverfahren

Der AKV wird seit Einführung der Privatinsolvenz vom Gericht als Treuhänder in Abschöpfungsverfahren bestellt. In zahlreichen Abschöpfungsverfahren im gesamten Bundesgebiet ist der AKV nach gerichtlicher Beauftragung tätig.

Als Treuhänder sind wir verpflichtet:

  • dem Gericht laufend über den Verlauf des Abschöpfungsverfahrens Bericht zu erstatten
  • sämtliche Zahlungseingänge jährlich an die Gläubiger auszuschütten (bei Verfahren ab 1.11.2017 am Ende des Abschöpfungsverfahrens bzw. bei Erreichen einer 10 % Quote)
  • den Schuldner auf seine Obliegenheiten im Abschöpfungsverfahren aufmerksam zu machen
  • den Drittschuldner die Abtretung des pfändbaren Einkommens mitzuteilen

Als Treuhänder sind wir kompetente Ansprechpartner für

Das zeichnet uns aus

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ONLINE-Service

Übergabe und Akteneinsicht rund um die Uhr

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Erfahrung

100 Jahre Erfahrung bei Insolvenzvertretungen

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Persönlich

Direkter Ansprechpartner

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