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SÜBA AG

Insolvenzsache

Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt, dass über das Vermögen der SÜBA AG (FN 82505g) am Handelsgericht Wien ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet wurde.

Unternehmensdaten / Vermögenslage

Bei der Insolvenzschuldnerin handelt es sich um eine Konzerngesellschaft der SÜBA-Gruppe und war als Muttergesellschaft (Holdingfunktion) zahlreicher Projektgesellschaften in der Immobilienbranche tätig.

Das Unternehmen hatte bereits letzte Woche selbst bekannt gegeben, einen Insolvenzantrag am Handelsgericht Wien gestellt zu haben. Nunmehr wurde vom zuständigen Insolvenzgericht ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet.

Die Insolvenzschuldnerin wurde 1985 gegründet und in weiterer Folge von der Hallmann-Unternehmensgruppe übernommen. Die SÜBA AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Hallmann Holding International Investment GmbH, welche wiederrum im 100%igen Eigentum von Herrn Klemens Hallmann steht.

Die Hallmann Holding International Investment GmbH ist in mehreren Branchen tätig, während die Insolvenzschuldnerin die Holdinggesellschaft ihrer Immobilienentwicklungsbranche darstellt.

Über das Vermögen der SÜBA Bau und Projekterrichtungs GmbH – der 100%igen Tochtergesellschaft der nunmehrigen Insolvenzschuldnerin – wurde bereits am 20.12.2024 ein Insolvenzverfahren eröffnet. In diesem Verfahren wurde vom dort bestellten Insolvenzverwalter bereits am 09.01.2025 die Unternehmensschließung beantragt und am folgenden Tag vom Insolvenzgericht beschlossen. Es handelte sich um die Generalunternehmerin und daher operative Gesellschaft für Planungs- und Bauleistungen der SÜBA-Gruppe.

Insolvenzursachen

Das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz der Schuldnerin SÜBA AG wird auf die Verbindlichkeiten und Patronatserklärung gegenüber der Tochtergesellschaft – SÜBA Bau und Projekterrichtungs GmbH zurückgerührt. Im Unternehmen war ein Cash Pooling-System etabliert, wonach die laufende Liquidität durch Gesellschafterdarlehn SÜBA AG abgedeckt wurde.

Die Insolvenzschuldnerin selbst nennt das negatives Marktumfeld in der Immobilienbranche als Insolvenzursache und verweist auf die geänderte Zinspolitik und die gestiegenen Baukosten, sowie Inflation.

Vermögenslage

Die Insolvenzschuldnerin hält Gesellschaftsanteile an zahlreichen Projektgesellschaften. Diese Tochtergesellschaften sollen wiederrum werthaltige und attraktive Liegenschaften im Eigentum haben.

Laut letzter im Firmenbuch vorgelegter Bilanz zum 31.12.2023 wird trotz eines Aktivvermögens in Höhe von EUR 118 Mio. ein Jahresfehlbetrag von EUR 23,4 Mio. ausgewiesen.

Die Schuldnerin selbst beziffert ihre Aktiva im Insolvenzantrag zu Liquidationswerten mit rund EUR 8,56 Mio.

Im schuldnerischen Unternehmen sind derzeit 10 Dienstnehmer beschäftigt, deren Löhne und Gehälter bis einschließlich April 2025 bezahlt wurden.

Gemäß vorgelegten Unterlagen sind von diesem Insolvenzverfahren derzeit 95 Gläubiger mit Gesamtforderungen von rund EUR 219,79 Mio. betroffen.

Weitere Vorgangsweise

Die Insolvenzschuldnerin strebt die Unternehmensfortführung und Sanierung des Unternehmens und damit der Unternehmensgruppe an und befindet sich laut eigenen Angaben bereits in Gesprächen mit wesentlichen Stakeholdern sowie Banken- und Finanzgläubigern. Da bislang keine außergerichtliche Lösung gefunden werden konnte, brachte die Schuldnerin den gegenständlichen Antrag bei Gericht ein.

Darüber hinaus wurden und werden von der Schuldnerin Restrukturierungsprozesse umgesetzt.

Es bleibt abzuwarten, ob dies gelingt, oder ob – ähnlich den zahlreichen anderen insolventen Immobiliengruppen in Wien – eine Gesamtliquidation durch zahlreiche Insolvenzverfahren der einzelnen Projektgesellschaften bevorsteht. Nachdem auch im Verfahren der SÜBA Bau und Projekterrichtungs GmbH die Einbringung eines Sanierungsplans thematisiert wird, bleibt auch abzuwarten wie dies dargestellt werden kann. Neuerlich versucht ein Konzern eine Konzernsanierung durch den Abschluss eines Sanierungsplans in den einzelnen Teilgesellschaften.

Den Gläubigern wird in diesem Verfahren nun ein Sanierungsplanvorschlag angeboten:

SANIERUNGSPLANVORSCHLAG

Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine 20%ige Quote, zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans.

Dabei handelt es sich hinsichtlich der Quotenhöhe um das gesetzlich vorgesehene Mindestangebot.

Verfahrensdaten

Eröffnung:                             14.04.2025

Anmeldefrist:                         30.05.2025

Insolvenzverwalter:                Patrick Genbichler LL.M. (WU) Bsc., Rechtsanwalt

Prüfungstagsatzung:             12.06.202

Sanierungsplantagsatzung:   10.07.2025

Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband

Geschäftsstelle Wien, NÖ, Burgenland
Tel: 05 04 100 – 1380