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SIGNA Development Selection AG – Berichts- und Prüfungstagsatzung

Insolvenzsache

Am heutigen Tag (26.02.24) fand am Handelsgericht Wien die allgemeine Berichts- und Prüfungstagsatzung der SIGNA Development Selection AG statt.

Bislang wurden von 171 Gläubiger Gesamtforderungen in Höhe von rund EUR 2,2 Mrd. zur Anmeldung gebracht. Die Sanierungsverwalterin hat vorerst Forderungen von rund EUR 893 Mio. als zu Recht bestehend anerkannt. Die restlichen Forderungen von EUR 1,307 Mrd. wurden vorerst bestritten und befinden sich diese weiterhin in Abklärung und Überprüfung, da eine endgültige Abklärung aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Forderungen noch nicht abschließend möglich war.

Die Frist zum Einbringen einer Feststellungsklage wurde vom Konkursgericht mit 3 Monaten bestimmt.

Die angemeldeten Forderungen umfassen auch rund EUR 300 Mio. Doppelanmeldungen von Bond Holdern sowie rund EUR 221 Mio. an Nachranggläubiger. Wie auch bereits im Sanierungsverfahren der SIGNA Holding GmbH wurden auch im gegenständlichen Verfahren sogenannte Intercompany-Verbindlichkeiten in Höhe von rund EUR 475 Mio. zur Anmeldung gebracht. Hierbei handelt es sich um Ansprüche innerhalb der SIGNA-Gruppe. Im Gegensatz zum Verfahren der SIGNA Holding GmbH, wo vom dortigen Insolvenzverwalter die Intercompany-Forderungen beinahe zur Gänze bestritten wurden, sind diese im gegenständlichen Verfahren zumindest teilweise anerkannt worden. Den größten Teil der bestritten Forderungen machen mit rund EUR 1 Mrd. zur Anmeldung gebrachte Dividenden aus.

Wie auch im Verfahren der SIGNA Prime Selection AG wird auch im gegenständlichen Verfahren noch mit Anmeldungen von weitere Intercompany Forderungen aus Deutschland gerechnet. Die Prüfung dieser Forderungen findet jedoch im Zuge einer noch anzuberaumenden, nachträglichen Prüfungstagsatzung statt.

Es wurde von der Verwalterin ein ausführlicher Bericht über den bisherigen Verlauf des Verfahrens erstattet. Das Unternehmen kann nach diesen Ausführungen auch weiterhin im Rahmen der Eigenverwaltung von der Schuldnerin in konstruktiver Zusammenarbeit und unter Aufsicht der Sanierungsverwalterin fortgeführt werden. Wie bereits medial bekannt, sind die Kosten für den Fortbetrieb vorallem durch die Bereitstellung eines Massekredits in Höhe von EUR 25 Mio. durch eine Tochtergesellschaft der Haselsteiner Familien-Privatstiftung gedeckt.

Erwartungsgemäß konnte auch im gegenständlichen Verfahren von der Sanierungsverwalterin noch keine konkreten Aussagen zur Angemessenheit und Erfüllbarkeit des angebotenen Sanierungsplanes abgegeben werden. Zur Unterstützung der Sanierungsverwalterin wurde von dieser ein Sachverständiger mit der Prüfung der Angemessenheit des angebotenen Sanierungsplans bestellt. Ein umfassender Bericht zu dieser Thematik wird ebenfalls in rund zwei Wochen erwartet.

Die Vertretung der Schuldnerin hat in der Tagsatzung ausgeführt, in der kommenden Woche eine Verbesserung des derzeitig angebotenen Sanierungsplanes auszuarbeiten.

Die Abstimmung über den von der Schuldnerin angebotenen Sanierungsplan mit einer Quote von derzeit 30 % findet am 18.03.2024 ab 15:00 Uhr am Handelsgericht Wien statt.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband

Geschäftsstelle Wien, NÖ, Burgenland
Tel: 05 04 100 – 1380