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Restrukturierung Pierer Industrie AG

Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt:

Bekanntlich hat die Pierer Industrie AG mit Sitz in der Edisonstraße 1, 4600 Wels beim zuständigen Landesgericht Wels ein Europäisches Restrukturierungsverfahren beantragt und wurde dieses auch antragsgemäß am 25. November 2024 eröffnet.

Informationen über das Wesen des Restrukturierungsverfahrens finden Sie auf unserer Homepage.

Gleichzeitig mit Eröffnung des Verfahrens wurde eine Vollstreckungssperre angeordnet, welche bis 25. Februar 2025 Bestand hat.

Vom Restrukturierungsverfahren waren lediglich 3 Gruppen von Anleihengläubigern betroffen, nämlich:

  • Die zum amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassene Anleihe mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 100 Mio. (Laufzeit: 2020-2028);
  • Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 132,5 Mio. (Laufzeiten: 2020-2025 und 2020-2026); sowie
  • Die privat platzierte Anleihe mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 15.000.000 (Laufzeit: 2021-2033).

Die Pierer Industrie AG hat rechtzeitig am 27. Dezember 2024 einen Restrukturierungsplan vorgelegt, der nachstehendes Anbot vorsieht:

  1. Die Forderungen betroffener Gläubiger sind fällig bzw. gelten deren Forderungen gemäß § 28 ReO iVm § 14 Abs 2 IO als fällig. Die betroffenen Gläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine Quote von 100%, zahlbar in zwei Raten wie folgt:
    – 68,69 % bis längstens 31.12.2026 und weitere
    – 31,31 % bis längstens 31.12.2027.
  2. Auf die Forderungen der betroffenen Gläubiger entfallende Zinsenzahlungen sind im jeweils vertraglich vereinbarten Umfang und zu den vertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkten auf die jeweils offenen Forderungen zu leisten. Die auf den Zeitraum des letzten Fälligkeitszeitpunktes bis zur Zahlung der letzten Kapitalrate entfallenden Zinsen werden gemeinsam mit der Zahlung der letzten Kapitalrate gezahlt.
  3. Die Begünstigungen gemäß Punkt 1) werden gegenüber betroffenen Gläubigern dann hinfällig, wenn der Schuldner fällige Verbindlichkeiten trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer zumindest vierzehntägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs 2IO).

Sonstige Gläubiger der Pierer Industrie AG sind von der Restrukturierung nicht umfasst, sodass deren Forderungen bei Fälligkeit zur Gänze zu berichtigen sind.

In der heutigen Sitzung vom 20. Februar 2025 wurde dieser Restrukturierungsplan von den Gläubigern angenommen.

Somit ist der erste Schritt in der Sanierung der KTM-Gruppe gemacht. Der entscheidende Tag für die Sanierung des Konzerns wird jedoch Dienstag, der 25. Februar 2025 sein, an welchem über die Sanierungspläne der KTM AG, der KTM Components GmbH sowie der KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH abgestimmt wird.

Entsprechend den bisherigen Verhandlungen wurden die Sanierungspläne in diesen Verfahren bereits dahingehend verbessert, dass die angebotene Quote von 30 % als Barquote („Kassaquote“) zu zahlen ist. In diesen drei Verfahren laufen die Verhandlungen jedoch weiterhin.

Nach aktueller Einschätzung müssen von Eigentümer- bzw. Investorenseite etwa EUR 600 Mio. für die Quotenfinanzierung sowie rund EUR 150 Mio. für das neuerliche Hochfahren der Produktion aufgebracht werden.

Auch vom Ergebnis der Abstimmungstagsatzung vom 25. Februar 2025 werden wir Sie umgehend informieren.

Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA

Alpenländischer Kreditorenverband

Pressesprecherin/ Mitglied der Geschäftsleitung

Dr. Cornelia Wesenauer

05 04 100 1193

0676/ 433 92 57

Bereichsleitung Insolvenz/ Mitglied der Geschäftsleitung

Mag. Franz Blantz

05 04 100 8180

0664/ 845 92 07

Geschäftsstellenleitung Linz

Mag. Daniel Nobis, LL.B.

05 04 100 4170

0676/ 400 25 99