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Am heutigen Tag fand am Landesgericht Ried im Innkreis die 1. Gläubigerversammlung und Berichtstagsatzung im Insolvenzverfahren der KTM AG statt.
Das Gesetz sieht vor, dass bei Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung innerhalb von 3 Wochen nach Verfahrenseröffnung eine erste Gläubigerversammlung stattzufinden hat. Gegenstand der Berichtstagsatzung ist der Bericht des Insolvenzverwalters darüber, ob die Voraussetzungen für eine sofortige Schließung des gesamten Unternehmens oder einzelner Unternehmensbereiche bzw. für eine Fortführung gegeben sind sowie, ob ein Sanierungsplan dem gemeinsamen Interesse der Insolvenzgläubiger entspricht und ob dessen Erfüllung voraussichtlich möglich sein wird.
Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt, dass der Sanierungsverwalter RA Mag. Peter Vogl in der heutigen ersten Gläubigerversammlung die Fortsetzung des Verfahrens als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung befürwortet hat, da diese für die Gläubiger im Rahmen einer Gesamtbetrachtung derzeit keinen Nachteil darstellt.
Im Rahmen der stattgefundenen Berichtstagsatzung wurde vom Insolvenzverwalter über die bisherigen Erhebungen berichtet:
Derzeit ist dieser vor allem mit der Überprüfung der Vermögenslage, Einschätzung der Angemessenheit des Sanierungsplanangebotes und der Aufarbeitung von Anfechtungs-, Haftungs- und sonstigen Ansprüchen beschäftigt und wurden bereits mehrere Sachverständige beauftragt.
Bei der Insolvenzschuldnerin handelt es sich um die zentrale Gesellschaft der KTM-Gruppe. Insgesamt gibt es mehr als 60 Tochtergesellschaften.
Nach dem Bericht des Verwalters funktioniert die Zusammenarbeit mit der Schuldnerin sowie sämtlichen Organen der schuldnerischen Gesellschaft gut und werden alle erforderlichen Informationen unverzüglich zur Verfügung gestellt.
Das Unternehmen wird derzeit in Eigenverwaltung fortgeführt.
Auch wurde von keinem der anwesenden Gläubiger der Entzug der Eigenverwaltung beantragt.
Die von der Insolvenzschuldnerin vorgelegte Liquiditätsplanung zur Unternehmensfortführung wurde und wird im Zuge des Insolvenzverfahrens durch Sachverständige validiert und besteht nach derzeitiger Einschätzung ausreichende Liquidität im Unternehmen bis zum Zeitpunkt der Prüfungstagsatzung.
Das Insolvenzgericht hat in der heutigen Tagsatzung die Fortführung des Unternehmens beschlossen und der Beschluss wird morgen in der Ediktsdatei veröffentlicht sein.
Die Liquidität für alle 3 insolventen Gesellschaften (KTM AG, KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH und KTM Components GmbH) soll über die KTM AG sichergestellt werden.
Zur allgemeinen Marktlage im Produktionssektor der KTM-Gruppe kann ausgeführt werden, dass extern beauftragte Sachverständige (Marktanalysten) von einem grundsätzlich wachsenden Markt ausgeht, jedoch die in Österreich -vergleichsweisen – hohen Produktionskosten die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen.
2023 kam es – nach dem COVID-Pandemie bedingten Hoch – zu einem Rückgang der Marktnachfrage.
Gemäß Bericht des Verwalters wird die Zahl des zur Sanierung notwendigen Mitarbeiterabbaus von ursprünglich geplanten 500 MitarbeiterInnen auf voraussichtlich unter 300 in allen drei insolventen Unternehmen reduziert. Der Sanierungsverwalter hat in der Berichtstagsatzung ausdrücklich hervorgehoben, dass die Löhne und Gehälter der Dienstnehmer für Dezember bezahlt werden können.
Der von der Schuldnerin vorgelegte Finanzplan wird durch den Sanierungsverwalter sowie beigezogene Sachverständige laufend kontrolliert sowie angepasst und kann derzeit eingehalten werden.
Gleichzeitig mit der Insolvenzeröffnung wurde ein Gläubigerausschuss vom Insolvenzgericht bestellt, dem der AKV angehört.
Eine Analyse der Insolvenzursachen durch gerichtlich bestellte Sachverständige wird erstellt und soll als Entscheidungsgrundlage für die Gläubiger rechtzeitig vor der Abstimmungstagsatzung vorliegen. Dies betrifft auch die wechselseitigen konzerninternen Transferleistungen.
Bisher konnte festgestellt werden, dass das Unternehmen in den letzten beiden Jahren hohe Investitionen vorgenommen hat, welche überwiegend durch Fremdkapital finanziert wurden, sodass die Passiva wesentlich angestiegen sind.
Obwohl die Verkäufe seit 2023 von Händlern an Endkunden nicht ausreichend gestiegen sind, wurde die Produktionsmenge nicht zurückgefahren. Dies führte zu hohen Lagerbeständen, dies zu Lasten der Liquidität.
Aus der schließlich vorgenommenen Reduktion der Produktionsmengen im Jahr 2024 konnten die anfallenden Fixkosten nicht mehr gedeckt werden, vor allem auch deshalb, weil es zu allgemeinen Personal-, Energie- und Materialkostensteigerungen kam.
Weiters berichtete der Insolvenzverwalter über die bereits von der eigenverwalteten Schuldnerin
begonnenen Reorganisationsmaßnahmen:
Bereits die ersten Überprüfungen haben gezeigt, dass die insolventen KTM Gesellschaften mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage sein werden, die notwendigen Mittel zur Erfüllung der angebotenen Quoten aus eigenen Mitteln zu bedienen bzw. aus dem operativen Cash-Flow zu erwirtschaften.
Eine Sanierung wird daher den Einstieg eines Investors bedingen und wie bereits bekannt wurde, hat die KTM-Mutter Pierer Mobility die Citygroup Global Markets Europe AG („Citibank“) beauftragt, eine Investorenlösung herbeizuführen. Bis Mitte Jänner soll eine grundsätzliche Einigkeit und Vereinbarung mit dem potenziellen Investor hergestellt werden, Interessenten sind bereits beim Sanierungsverwalter und der Schuldnerin vorstellig geworden.
Aufgrund der Komplexität dieses Sanierungsverfahrens kann noch keine seriöse Einschätzung zur Angemessenheit oder Erfüllbarkeit des derzeit angebotenen Sanierungsplanes von 30% getroffen werden.
Gläubiger können ihre Forderungen noch bis zum Ende der Anmeldungsfrist am 16.01.2025 beim Insolvenzgericht über den AKV einbringen. Eine zeitnahe Anmeldung ist jedenfalls ratsam, da die Prüfung der Forderungen jedenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Die nächste Tagsatzung findet am 24.01.2025 statt. Im Zuge dieser Tagsatzung werden zu den von den Gläubigern zur Anmeldung gebrachten Forderungen die jeweiligen Prüfungserklärungen des Sanierungsverwalters sowie der Schuldnerin abgegeben.
Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.
Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Pressesprecherin/ Mitglied der Geschäftsleitung
Dr. Cornelia Wesenauer
05 04 100 1193
0676/ 433 92 57
Bereichsleitung Insolvenz/ Mitglied der Geschäftsleitung
Mag. Franz Blantz
05 04 100 8180
0664/ 845 92 07
Geschäftsstellenleitung Linz
Mag. Daniel Nobis, LL.B.
05 04 100 4170
0676/ 400 25 99