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Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass über das Vermögen der WSF Bicycle Technology GmbH, FN546221t, beim Landesgericht Wels ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet wurde. Das Verfahren wurde auf Eigenantrag der Schuldnerin eingeleitet.
Die 2020 gegründete Schuldnerin mit Sitz in Regau, Oberösterreich produziert auf einer Fläche von rund 7.000 m2 Fahrräder für nationale und internationale Fahrradhersteller. Seit 2021 zählt auch die Beschaffung, Lackierung, Montage sowie Lieferung aller Arten von (E)-Bikes, E-Scootern und New Mobility Vehicles sowohl in Klein- als auch Großserien zum Geschäftsfeld der Schuldnerin.
2023 betrug der Output etwa 25.000 Stück, potenziell könnten am Unternehmensstandort bis zu 140.000 Stück produziert werden.
Laut Eröffnungsantrag gibt es mehrere Ursachen für die nunmehr eingetretene Insolvenz.
Diese Entwicklungen habe zu einer starken Reduktion der Auslastung von rund 1.500 Fahrrädern pro Monat im 1. Quartal 2023 zu aktuell unter 300 Fahrrädern monatlich geführt. Trotz der Erreichung deutlich höherer Preise sei man nicht mehr in der Lage gewesen, den Mengenverlust umsatzseitig zu kompensieren und sei sohin Zahlungsunfähigkeit eingetreten.
Zuletzt waren 15 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer bei der Schuldnerin beschäftigt.
Den Verbindlichkeiten von rund EUR 2 Mio. stehen Vermögenswerte in Form des vorhandenen Anlage- und Umlaufvermögens in Höhe von rund EUR 175.00,00 gegenüber. Den größten Wert stellen dabei die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die vorhandenen Produktionsmittel dar.
Liegenschaftsvermögen ist nicht vorhanden, die Betriebsstätte ist angemietet.
Das Unternehmen soll fortgeführt werden, so wurden bereits diverse Kosteneinsparungen und Restrukturierungsmaßnahmen gesetzt. Insbesondere im Bereich der Personalkosten wurden drastische Reduktionen vorgenommen, so wurde der Personalstand von 49 Mitarbeitern auf aktuell
15 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer verringert.
Laut Aussagen im Eröffnungsantrag sei zu merken, dass sich der Markt für Fahrräder langsam wieder erhole und die Anfragen für Neuaufträge, die Abrufe bestehender Kunden und insgesamt die Neuaufträge wieder steigen würden, sodass die Finanzierung des Fortbetriebs aus der laufenden operativen Tätigkeit möglich sei.
Darüber hinaus sollen bereits vielversprechende Gespräche mit potenziellen externen Investoren geführt worden seien. Die weiteren Gespräche dazu sollen unmittelbar nach Insolvenzeröffnung fortgeführt werden.
Diese Angaben und der Finanzplan der Schuldnerin werden im Laufe des Verfahrens vom Insolvenzverwalter Dr. Schiller einer genauen Überprüfung zu unterziehen sein.
Bereits im Eröffnungsantrag hat die Schuldnerin einen Sanierungsplanantrag gestellt, der eine Quote von 20 %, zahlbar binnen 24 Monaten vorsieht.
Die Schuldnerin gedenkt, den Sanierungsplan aus den monatlichen Überschüssen sowie aus Mitteln von dritter Seite zu finanzieren. Je nach Fortführungserfolg soll der angebotene Sanierungsplan, der aktuell dem gesetzlichen Mindesterfordernis entspricht, angepasst bzw. verbessert werden.
Auch die Angemessenheit und Erfüllbarkeit des angebotenen Sanierungsplans wir vom Insolvenzverwalter im Laufe des Verfahrens genauestens überprüft werden.
Eröffnung: 24.04.2024
Anmeldefrist: 18.07.2024
Insolvenzverwalter: Dr. Klaus Schiller, Rechtsanwalt in 4690 Schwanenstadt
Allgemeine Prüfungstagsatzung: 01.08.2024
Sanierungsplantagsatzung: 12.09.2024
Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.
Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Linz
Tel: 05 04 100 – 4000