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Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass über das Vermögen der TEXSPO Textil- und SportartikelgroßhandelsgmbH, FN 284241b, beim zuständigen Landesgericht Linz ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet wurde.
Die im Jahr 2006 gegründete Schuldnerin mit Sitz in 4020 Linz ist im Großhandel mit Bekleidung und Sportartikeln tätig. Die Schuldnerin agiert dabei als Komplettanbieter im Bereich Outdoor-Bekleidung, Nautik, Radfahren, Ski und Fitness. Die Antragstellerin agiert laut Eröffnungsantrag unter anderem als Lieferantin für Hervis, Intersport, Reusch oder TK Max. Die Geschäftsführung wird von Herrn Peter Gerhofer wahrgenommen, der auch gleichzeitig einer von zwei Mitgesellschaftern ist.
Gegenwärtig sind 22 Dienstnehmer im Unternehmen beschäftigt.
Betreffend der Gründe für das Abgleiten in die gegenständliche Insolvenz wird im Eröffnungsantrag angeführt, dass es bedingt durch Corona ursprünglich zu einem Umsatzzuwachs gekommen sei. Der Zuwachs habe allerdings gleichzeitig auch zu höheren laufenden Kosten und einer Vergrößerung des Mitarbeiterstandes geführt. Mit Beginn des Ukrainekrieges habe sich in weiterer Folge eine Abkühlung beim Konsumverhalten gezeigt und es soll zu geringeren Bestellungen gekommen sein. Im Jahr 2023 sollen diese Entwicklungen dazu geführt haben, dass ein hoher Lagerstand und eine geringere Nachfrage sich gegenüberstanden. Erschwerend sei die allgemeine Krise in der Textil- und Modebranche dazugekommen, wodurch es zu einem weiteren Rückschlag bei der Nachfrage gekommen sei. Schlussendlich musste vorliegender Antrag auf ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung gestellt werden.
Laut der uns vorliegenden Gläubigerliste sind derzeit 89 Gläubiger von dieser Insolvenz betroffen.
Wie den Eröffnungsunterlagen zu entnehmen ist, belaufen sich die Verbindlichkeiten auf ca. EUR 8,027 Millionen. Die Werthaltigkeit etwaiger vorhandener Aktiva wird im Laufe des Verfahrens ermittelt werden.
Die Schuldnerin strebt eine Unternehmensfortführung sowie eine Entschuldung mittels nachstehenden Sanierungsplanes an:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 %ige Quote innerhalb von 2 Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor Rechtskraft seiner Bestätigung.
Es handelt sich hierbei um das gesetzliche Mindesterfordernis für ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung.
Eröffnung: 28.06.2024
Anmeldefrist: 13.08.2024
Insolvenzverwalter: Dr. iur. Norbert MOOSEDER, LL.M.
Prüfungstagsatzung: 27.08.2024
Sanierungsplantagsatzung: 27.09.2024
Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.
Bei Veröffentlichung wird um Quellenangabe gebeten.
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Linz
Tel: 05 04 100 – 4000